Ossi Forum - bundesweites Kontakt- und Unterhaltungsforum
RE: Frag den Staat oder Was treibt die Politik so - 8
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Ich meine speziell nicht Dich, sondern die Leute in den Medien und sozialen Netzwerken. Man darf immer Eines nicht vergessen: Nicht Herr Edathy hat sich dazu verurteilt, sondern er wurde von einem dt. Gericht dazu verurteilt. Der Fisch stinkt also an ganz anderer Stelle.
Der stinkende Fisch ist für mich, wer sich solche Dinge anschaut.
Fakt ist, das dieses Urteil ein Skandal ist. Man könnte es auch Klassenjustiz nennen. Hut ab vor den Verantwortlichen des Kinderschutzbundes, die diese beschämende "Spende" ablehnen.
Zitat von Pamina im Beitrag #105Man braucht sich nicht direkt an Kindern zu vergreifen, denn wenn ich nur auf solche Seiten gehe, erhöhe ich schon den Bedarf und erwarte neue, bessere Bilder. Mich entsetzt dieses Urteil total, ich möchte niemanden vorverurteilen, aber ich denke DAS GEHT GAR NICHT.
Sind dir vergleichbare Fälle mit anderem Ausgang bekannt? Maßgebend bei einer Verurteilung sind erstens) Was war zum Zeitpunkt der Tat strafbar? zweitens) Was gibt die EINDEUTIGE ZWEIFELSFREIE Beweislage her? und für das Strafmaß ausschlaggebend die Verhältnismäßigkeit + Bonus durch Geständnis.
Das ein Deal gemacht wurde, deute schon mal darauf hin, dass es keine eindeutige zweifelsfreie Beweislage gab, die Faktenlage war dünn oder uminterpretierbar. Na, warten wir den Urteilstext ab. Die andere spannende Frage ist die nach dem Schuldeingeständnis, nach der die lt. Einstellungsvorschrift des § 153a StPO, wenns da nicht den umstrittenen § 257 c StPo gäbe, der genau dieses wiederum im Abs. 2 S. 2 verlangt. warum letzter Pragraf umstritten ist, mag der geneigte Leser hier nachlesen: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/...aess-257c-stpo/ .
@Hansrudi. Klar kannst Du Deine Familie splitterfasernackt fotografieren, auch die Deiner Verwandten und Bekannten, ohne das Du ein Perversling oder Sittenstrolch bist. Es wird nur interessant, wenn Du fremde Kinder ablichtest und die Fotos übers Netz verbreitest. @Daneel. Wie verhält es sich aber, wenn ich mir einen ansaufe, jemanden das Toupet vom Kopf haue, nach Hause fahre und mir den Rest der Flasche mir in den Hals schiebe. Dann kommt die Polizei mit einer Festnahme und U-Haft. Da ich aber zum Tatzeitpunkt aber sturzbesoffen war, gibt es statt Knast eine Unterbringung in einer Geschlossenen für mindestens 2 Jahre. Dort führe ich mich ordentlich auf und mache jeden Quatsch mit, den die dort verlangen. Siehe da, wegen guter Führung krieg ich sogar Freigang mit noch mehr Glück, werde ich vorzeitig entlassen. Ich bin zwar frei, aber hab vielleicht eine Familie zerstört. Solche Leute ab in den Knast, keine Abstrafung wegen Körperverletzung und solch Schwachsinn, Anklage wegen Mordes, denn bevor ich gesoffen hatte, wusste ich genau was ich plante. Auch keine Anklage wegen "zum Tatzeitpunkt... Unzurechnungsfähig". Ich glaube, die Rechtssprechung hier müsste mal generalüberholt werden. Auch über eine Todesstrafe sollte man mal nachdenken. Vergeßt den letzten Satz, denn ich höre schon einen wilden Aufschrei.
Wer sagt: „Hier herrscht Freiheit“, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht!
Gogelmosch, deine Argumentation ist widersprüchlich.
Zitat von Gogelmosch im Beitrag #111denn bevor ich gesoffen hatte, wusste ich genau was ich plante.
Wenn Dir das die Staatsanwaltschaft nachweist, dann hilft der Alkohol nicht, dann bist Du wegen Mordes dran. Und wenn nicht, dann bist Du auf keinem Fall wegen Mordes dran, egal, ob mit oder ohne Suff.
Alle Lebewesen außer den Menschen wissen, dass der Hauptzweck des Lebens darin besteht, es zu genießen. (Samuel Butler)
Bin ich froh, das es ein sehr steiniger Weg ist, Richter zu werden, der lernen muß nach Gesetzestext und ohne Beachtung von Antipathie oder Sympathie zu urteilen, denn das macht den Rechtsstaat aus. Volkes Zorn will natürlich Rache, aber die ist im Rechtsstaat nicht vorgesehen. Ich find das gut so. Es erfüllt nicht unseren Gerechtigkeitssinn, denn es wird nie über Gerechtigkeit, einem sehr subjektiven Empfinden beurteilt und verurteilt, aber Das Recht und die rechtssprechung definiert klar was bestraft wird und in welchem rahmen, und zwar anhand der Fakten die zweifelsfrei nachgewiesen werden. Zurück zum Fall Edathy, es wurde wie ich gerade las tatsächlich nur nach § 153a StPO eingestellt, das heisst es handelt sich um ein juristisches Schuldeingeständnis, was keiner Anerkenntnis einer Straftat zur Folge hat. Damit gab es wohl keine eindeutige Beweislage mehr, was mich auch nicht wundert, da sehr viel vorab in den medien lanciert wurde, welches keinen fairen Prozess gewährleistet hätte, folglich wären wahrscheinlich nur die Bilder der ersten hausdurchsung als Beweise zugelassen gewesen, welche zum damaligen Zeitpunkt keinen Strafttatbestand erfüllt hätten, da die neue Gesetzesregelung erst auf Grund dieser Sachlage, aber vor allem durch europäische Vorgaben, durch den Bundestag beschlossen wurden und dann wie gesagt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 21.1.2015 in Kraft getreten sind: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/file...gbl115s0010.pdf (§ 201a Absatz 3 ...)
@Googlemosch Vorsatz lag vor = Mord (da kannste saufen soviel du willst) Allerdings muss dieser Vorsatz auch nachgewiesen werden!
Dem Gerechtigkeitsempfinden kann durch das Recht nie entsprochen werden, ich konstruiere auch mal einen Fall, du fährst in eine Einfahrt rein, gleich hinter einer stark belebten Kreuzung, dabei übersiehst du einen Fahradfahrer auf dem Fahrradweg, der die Einfahr quert. Du übersiehst ihn weil du den Schulterblick nicht wirklich komplett ausführst. Fahrradfahrer stirbt, Vater von 3 Kindern die zu Waisen wurden, Frau die nun Witwe ist ist Hausfrau. Was wäre ein gerechtes Urteil für den Autofahrer?
@Daneel Primär: Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge? Sekundär: Beide trifft die Schuld, gemäß §1 der STVO. Dort heißt es: "Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme ...". Das Urteil, so wie ich es interpretieren würde: Hauptschuld der Autofahrer, Mitschuld der Radfahrer? War er abgelenkt (Handy o.s. Kram)? Bgründung: Obwohl der Blinker ordnungsgemäß gesetzt war, überzeugte sich der Autofahrer nicht genug vom Nachfolgeverhehr und übersah den Radfahrer. Der Radfahrer wiederum hätte auch anhalten können. Normalerweise haben die Schwächsten im Straßenverhr immer den Vorrang. Aber auch die Schwächsten sollten sich auf die Stärkeren einstellen. Wenn ich mit dem Rad unterwegs bin und sehe, hier will ein Auto in ein Grundstück einbiegen, mache ich mich zum bremsen bereit und ggf. halte ich an. Da hab ich zwar nen Zeitverlust von paar Sekunden, aber gesunde Knochen. Umgedreht, wenn ich mit dem Auto fahre und bemerke, daß ein Radfahrer die Straße mit Schmackes queren will, bremse ich langsam ab, um evtl. halten zu können. Aber es gibt ja die STVO, in der alles klar geregelt ist. Daneel. Wenn ich mich täuschen sollte, dann bitte ich um Deine klärenden Worte. Danke!
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Also erst einmal einen Vaterschaftstest machen lassen , ob der Radfahrer überhaupt der leibliche Vater der Kinder gewesen ist ! Desweiteren überprüfen ob der Radfahrer überhaupt nüchtern war und somit selber Schuld ist . Und die gute Witwe wird es in Zukunft mal mit Arbeit probieren müssen , wenn sie nicht verhungern will .
Da kann hin und her diskutiert werden,diese kranken Verbrecher sind durch nichts zu entschuldigen. Das ist immer das perverse das nach irgendwelchen Rechtfertigungen gesucht wird. Unsere Rechtssprechung ist in diesem Fall doch so was von weichpittig. Die Kinderschänder und ihre Belieferer,sowie die sich ja "nur mal Bilder kaufen" werden immer noch mit Samthandschuhen gepäppelt. Die Kinder als Opfer sind dabei nebensächlich.
Gogelmosch,so Unrecht hast du garnicht,trifft voll ins Schwarze.
Denke aber bitte daran, dass schon der bloße Verdacht auf solche Straftaten heute das Leben eines Menschen ruinieren kann, selbst wenn er dann nachweislich unschuldig war. Und daran, dass der "Kampf gegen Kinderpornografie" immer noch verwendet wird, um den Machthabern die Kontrolle über das Internet zu geben und damit die Zensur missliebiger Meinungen zu ermöglichen. Außerdem ist der Kampf gegen Kinderpornografie aus meiner Wahrnehmung heraus recht erfolgreich, nachdem die großen Player im Internet auf Seite der Guten sind. Wir sind hier in einer Situation, wo man langsam schon wieder aufpassen muss, dass statt die Kinder zu schützen eher schon wieder die Rechte und die Freiheit der Menschen unbegründet eingeschränkt wird. Ich habe vor einiger Zeit von einem Fall gelesen, in dem ein Familienvater sehr unangenehmen Besuch von der Polizei bekam, nur weil er Fotos seiner Kinder in der Badewanne hatte und diese in der Cloud gesichert hatte. Der Provider hat im Hintergrund automatisch nach Bildern von nackten Kindern gesucht und dann Anzeige erstattet.
Alle Lebewesen außer den Menschen wissen, dass der Hauptzweck des Lebens darin besteht, es zu genießen. (Samuel Butler)
Wie ist das eigentlich , wenn die Kinder ,den Porno unter Kindern , im Kindergarten selber auf Video aufzeichnen und kein Erwachsener daran beteiligt ist ?
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