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RE: Arbeitskampf

#46 von Hansrudi , 02.05.2023 15:51

Wieder so ein Unsinn ! Die Tariferhöhung bekommen alle die unter den Tarifvertrag fallen ! Auch die Gewerkschaftslosen ! Andersrum könnte ja ein Arbeitgeber seinen gewerkschaftlosen MA über Tarif zahlen um die Gewerkschaft aus der Firma zu verdrängen !

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RE: Arbeitskampf

#47 von queeny , 02.05.2023 20:33

Wieso Unsinn? Als ich noch nicht in der IG Metall war, wurde Gewerkschaftslosen an Streiktagkeiten auch nichts gezahlt. Nur das Nacharbeiten von Streiktagen war möglich.

Klischees sind auch nicht unbedingt falsch. Es standen viele vor geschlossenen Fabriktoren. Thyssen Duisburg Rheinhausen war ein bekanntes Beispiel, aber auch Kokereien, Warmwalzstraßen und viele andere, und nicht zu vergessen die Opelproduktion. Das war alles wahr und Klischees waren es nicht. Die Arbeiter und Angestellten standen draußen an Feuertonnen und es gab auch Würstchen, um dieses Klischee zu nennen. Warum auch nicht? Und heute bei Arbeiskämpfen sind Streikende nicht unbedingt die Sieger. Das sind immer noch die Vorstände und auch Gewerkschaftsführer. Allesamt Großmäuler.

Ich weiß wovon ich spreche, denn ich erlebte Streiks in Krefeld, Duisburg-Rheinhausen, Duisburg-Sued, Dortmund und Bochum live und in Farbe.


Die Sehnsucht reist weit durch's Universum bis in die Unendlichkeit.

 
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RE: Arbeitskampf

#48 von Hansrudi , 02.05.2023 21:46

Queeny , du verwechseltst wieder was ! Bezahlung während eines Streikes ist wieder was anderes ! Für diejenigen , die streiken , gibt es kein Lohn vom Arbeitgeber ! Wenn Gewerkschaftslose mit streiken , dann gibt es für sie kein Geld , während der Streikstunden/-Tage, Gewerkschaftsleute bekommen Streikgeld , aber auch nur bei einem richtigen Streik , nicht bei einem Warnstreik , da gibts kein Streikgeld !
Wer allerdings während eines Streikes arbeiten geht , bekommt seinen regulären Lohn gezahlt , so wie immer .

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RE: Arbeitskampf

#49 von michaka13 , 05.05.2023 07:11

Wer streikt, der arbeitet nicht. Wer nicht arbeitet, bekommt kein Gehalt. Eigentlich ganz simpel.

Wer als Gewerkschaftsmitglied streikt - erhält Streikgeld von der Gewerkschaft. DAS GILT AUCH BEI WARNSTREIKS! Streikgeld muss nicht als Einkommen versteuert werden.
Wir hatten ja nur Warnstreiks in den vergangenen Monaten. Wir haben alle unser Streikgeld bekommen. Wer sich per App bei der Streikleitung angemeldet hat, der hatte die Kohle bereits nach 2-3 Tagen auf dem Konto. In Papierform dauerte es 4-6 Wochen.

Tariferhöhungen gelten für alle Angestellten in tarifgebundenen Unternehmen!


Gruß,

micha

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RE: Arbeitskampf

#50 von Hansrudi , 05.05.2023 10:21

Ja , manchen Gewerkschaften zahlen auch freiwillig das Streikgeld bei Warnstreiks , damit da überhaupt jemand mit macht ! Und Streikgeld bezieht sich immer auf die Streiksstunden / Anwesenheit und den Grundlohn , nicht auch entgangene Schichtzulagen !

Und 10 % Lohnerhöhung , bei 11 ,- € Stundenlohn , macht 1.10 € Brutto aus und ist auch noch unter Mindestlohnniveau ! Nur mal so als Nachdenkübung , wer wohl richtig profitiert von dem System , welche Oberführungskräfte / Manager !

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RE: Arbeitskampf

#51 von Gelöschtes Mitglied , 30.05.2023 05:16

Verstehend lesen und mal drüber nachdenken!

https://www.nachdenkseiten.de/?p=98402


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