Zitat von Weinböhlaer im Beitrag #337
Nehmen wir also mal den Punkt 2 , er hat ja nach Joe's Sicht Diskussionsbedarf. Was ist daran schlecht, rein ins GG und das mit klaren Rechten und Plichten
Dazu ist der Begriff "Integration" viel zu schwammig und wird von jedem anders interpretiert. Im Grundgesetz hat das meiner Meinung nach gleich gar nichts zu suchen.
Ich gehe damit konform, dass man die Rechte und Pflichten der Ausländer, die hier dauerhaft leben wollen, klarer definieren sollte, würde aber dort enge Grenzen setzen.
Dass die Leute Deutsch lernen, ist ein Muss, dass sie dabei Unterstützung erhalten, ein Recht, aber die Kleidung der Leute ist mir beispielsweise völlig egal. Und dass sie sich an deutsche Gesetze halten, ist selbstverständlich. Der begriff Intergration ist in dieser allgemeinen Forderung viel zu unklar, deswegen halte ich diese Forderung so plakativ für wenig sinnvoll.
Und noch eine weitere Anmerkung, reines Gedankenspiel: Stellt Euch vor, dieser Satz kommt ins Grundgesetz, die Regierung definiert, was Integration heist. Irgendwann klagt die Opposition, und das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die Forderung nach Integration für ALLE gelten muss. Und dann kann die Regierung die Deutschen, die sich nicht integrieren wollen, ausweisen oder ihnen die Rechte entziehen, und zwar völlig unabhängig davon, ob sich diese Leute an Gesetze halten oder nicht, einfach nur, weil sie nicht den von der Regierung festgelegten Integrationsregeln entsprechen.