Was haltet ihr von diesem neuen gesetz?
Da kostet wieder alles
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Tiere sind ehrlicher wie Menschen
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Was hältst du denn davon bzw. worüber genau möchtest du diskutieren ?
Schlawine
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„Nichts spornt mich mehr an als die drei Worte: Das geht nicht. Wenn ich das höre, tue ich alles, um das Unmögliche möglich zu machen.“
Harald Zindler, dt. Umweltaktivist, 1981 Mitbegründer Greenpeace Deutschland
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Hm!
Ist das wirklich so gut?Natürlich muß man jeden Einzelfall begutachten.!
Aber da ist natürlich auch wieder ein gewisser Druck oder die Einschränkung von Persönlichkeitsrecht oder so.
Alleinerziehende Mütter ,wo Väter eh nur alle 4 Wochen sich die Kinder holen,die kennen doch das Kind garnicht richtig.Was sollen die Mitentscheiden?Schule?Impfungen?Vereinsmitgliedschaften?Zeugnisunterschrift?Notfall im Krankenhaus?Anschaffung von Pc oder wieviel Taschengeld?Sollen die Kinder jetzt 14 Tage da wohnen und 14 Tage da?
Es gibt Tausend Fragen!Manche Väter (könnte ich mir vorstellen) wollen der mutter nur eins reinwirken und sich sich über die Ausmaße garnicht bewußt!
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Mecki, bei deinem Post musste ich erstmal auf dein Profil schauen und habe, wie erwarten, festgestellt, dass du weiblich bist. Ein Mann, der sein Kind nie sehen darf, wo die Mutter mit allen Winkelzügen versucht dem Mann eins reinzuwürgen und das Kind noch negativ beeinflusst, so dass es einen Knacks fürs Leben weg hat, was Männer und Väter betrifft, der würde das Ganze sicher anders sehen ...
"Manche Mütter wollen dem Mann nur eins reinwürgen und sind sich der Folgen gar nicht bewusst ..."
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Mir scheint, Mecki gehört zum harten Kern derer, die der Meinung sind, das Kind gehört allein der Mutter, allein
der Tatsache geschuldet, das sie es geboren hat. Nur vergißt sie dabei, das ein Kind stets zwei Erzeuger haben muß.
Nun mag es noch angehen, das ein Kind, welches im Aufzug mit einem wildfremden Überraschungspartner gezeugt worden
ist, allein unter der Obhut der Mutter bleiben soll. (Es wird aber des Geldes wegen intensiv nach dem "Schuldigen"
gesucht!, Um ihm eins reinzuwürgen.)
Wenn es nicht so zum Kinde kam, sondern in einer mehr oder weniger guten Beziehung, sehe ich überhaupt nicht ein,
daß Vater nur zahlen muß und ansonsten vón Ihrer Gnaden abhängig sein soll, auch sein Kind zu sehen, gegebenenfalls
mit der Mutter gemeinsam Entscheidungen abzusprechen.
Also, wenn der Vater Interesse an seinem Kind zeigt, muß ihm auch ein Umgangsrecht gewährt werden.
Leider kommt es vor, daß er/sie sich trennt und einen anderen Partner-Liebhaber/in bevorzugt. Da sind es dann meist
die Frauen, die auf ganz schäbige Art und Weise egoistisch Alleinanspruch anmelden, ohne Rücksicht auf das Kind,
auf den Vater sowieso nicht. Auch dann nicht, wenn sie sich getrennt hatte.
Hier finde ich die Gesetzesänderung völlig ok, denn der Tag kommt meist irgendwann, an dem das Kind nach dem leiblichen
Vater fragt.
Ehe sie dann Ausflüchte hervorbringt wie : "Er ist tot, er säuft und huhrt rum, wollte nie etwas von dir wissen oder
er hat mich betrogen" kann die Sache von Anfang an vernünftig geregelt werden, ohne Wut- oder Rachegefühle.
Aber beides sind gern Eigenschaften der Frauen, egal, wer Auslöser der Situation war. Und das ist armseelig.
Wessen Persönlichkeitsrecht wird eingeschränkt ??? Doch höchstens das des Kindes, wenn Kontakt verhindert wird.
Ausnahme wäre, das Kind will den jeweilig nicht ständig anwesenden Elternteil nicht sehen.
Erzwingen kann und soll man den Kontakt nicht, aber auch auf keinen Fall untersagen.
vorwärts immer, rückwärts nimmer
E.H.
Wie Recht du hast ! Selbst ein Vaterschaftstest muss gerichtlich erwirkt werden, wenn der Mann herausfinden will, ob er auch der Richtige ist, der jahrelang zahlen muss.
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Als alleinerziehender Vater , gebe ich auch mal meinen Senf dazu .
Das Sorgerecht ist immer nur das Recht sich Sorgen zu machen . Entscheidend ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wer das hat , bei dem lebt das Kind . ob der Inhaber der ABR nun das alleinige oder geteilte Sorgerecht inne hat , ist zweitranig . Denn im Interesse des Kindes , der Kinder , gehandelt in der Praxis .
Oder glaubt wirklich jemand ein kind bleibt in einer Klinik unbehandelt , nur weil die Unterschrift von Vater oder der Mutter fehlt ?
Außerdem wird jemand nur das alleinige Sorgerecht in Verbindung mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen , alles andere wäre Wirrwar mit System .
Und ich finde es vollkommen richtig , das Kinder zu ihre Väter kommen . Nur wissen eben viele Väter nicht wie der Weg bis dahin aussieht , weil es auch keine `Väternetzwerke ´ gibt .
Denn wo kann ein Vater mit seinen Kindern zuflucht finden wenn die Mutter trinkt , Kinder schlägt etc. ? Etwa ins Frauenhaus , Mutter- Kind-Haus zum Männer- /Väterbeauftragten ?
Wo finden Väter Unterstützung , auch von seiten der Arbeitgeber , weil eben vielfach alte Denk- und Organisationsstrukturen vorhanden sind .
Und was ich Väter immer rate ( auch verheirateten ) , fahrt einfach mal mit euren Kindern zusammen auf Vater- Kind- Kur und laßt die Frau mal drei Wochen zu Hause . Da gibt es reine Väter-Kind-Kuren und gemischte . Letzteres hatte ich mit meinen Kindern zweimal erleben dürfen und das war super und eigentlich schon wieder ein neues Thema wert.
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Zitat von Smithie23 im Beitrag #4
Mecki, bei deinem Post musste ich erstmal auf dein Profil schauen und habe, wie erwarten, festgestellt, dass du weiblich bist. Ein Mann, der sein Kind nie sehen darf, wo die Mutter mit allen Winkelzügen versucht dem Mann eins reinzuwürgen und das Kind noch negativ beeinflusst, so dass es einen Knacks fürs Leben weg hat, was Männer und Väter betrifft, der würde das Ganze sicher anders sehen ...
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Zitat von altberlin im Beitrag #5
Mir scheint, Mecki gehört zum harten Kern derer, die der Meinung sind, das Kind gehört allein der Mutter, allein
der Tatsache geschuldet, das sie es geboren hat. Nur vergißt sie dabei, das ein Kind stets zwei Erzeuger haben muß.
Wessen Persönlichkeitsrecht wird eingeschränkt ??? Doch höchstens das des Kindes, wenn Kontakt verhindert wird.
Ausnahme wäre, das Kind will den jeweilig nicht ständig anwesenden Elternteil nicht sehen.
Erzwingen kann und soll man den Kontakt nicht, aber auch auf keinen Fall untersagen.
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Zitat von Hansrudi im Beitrag #7
Als alleinerziehender Vater , gebe ich auch mal meinen Senf dazu .
Außerdem wird jemand nur das alleinige Sorgerecht in Verbindung mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen , alles andere wäre Wirrwar mit System .
weil es auch keine `Väternetzwerke ´ gibt .
fahrt einfach mal mit euren Kindern zusammen auf Vater- Kind- Kur und laßt die Frau mal drei Wochen zu Hause . Da gibt es reine Väter-Kind-Kuren und gemischte . Letzteres hatte ich mit meinen Kindern zweimal erleben dürfen und das war super und eigentlich schon wieder ein neues Thema wert.
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Mecki ,
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ja dafür da um das geteilte Sorgerecht zu praktizieren . Denn es muß ja geklärt werden , wo sich die Kinder aufhalten und ihren Hauptwohnsitz / Lebensmittelpunkt, Schule , Freunde etc. haben . Und derjenige Elternteil bei dem die Kinder leben , sorgt für den Naturalunterhalt und der andere für den Barunterhalt .
Das, das System nicht Praxisgerecht und ungerecht ist , denn was bleibt einen berufstätigen Unterhaltszahler am Eixistenzminimun , der für zwei Kinder oder mehr zahlen muß , um mit den Kindern was zu unternehmen ?
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Nicht zu vergessen, daß von dem Unterhalt zahlenden Vater nicht nur
der Unterhalt abverlangt wird, sondern auch noch Zeit und Geld
etwas zu unternehmen, während die Mutter sich den Anus plattsitzt.
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Zitat
Also dann auch 14 Tage im Monat 24 Stunden Beschäftigung/Sorge /Arbeiten/Haushalt am und mit dem Kind!!!!!!
Das ist ja nun kompletter Unsinn, wie Hansrudi schon erläutert hat.
Es sei denn, beide Elternteile wohnen so dicht aufeinander, das sich für die Kinder außerhalb der Wohnung nichts verändert.
Die ganze Problematik ist zu umfassend, als daß wir es hier richten können. Meine Meinung ist, wenn beide Elternteile an geregeltem
Kontakt mit dem/den Kind/ern ehrlich interessiert sind, sollte es keiner von Beiden torpedieren aus Trotz und Rachsucht.
Da redet das Jugendamt zum Glück ein Wörtchen mit.
Das dumme Geschwätz von reinwürgen und so trifft doch meist auf die Mütter zu, die sich bisher strikt weigerten , mit dem Vater
zu einer vernünftigen Übereinkunft zu kommen.
Vor Allem sollte sich jeder, Mann, aber auch Frau, mal an die eigene Nase fassen und sich fragen, warum eine Trennung erfolgte.
Im Zeitalter der Emanzen a´la Alice Schwarzer sind Frauen oft nicht viel besser als ihre Männer, gleichberechtigt, selbstbestimmend,
karrieregeil. Da sind Kinder leider oft nur das lästige Anhängsel, der Unfall, der über Jahre Streß vorprogrammiert. Aber gerade da
ist eine Teilung der Verantwortung von Vorteil.
Wenn vernünftiger Umgang der Eltern untereinander möglich ist !
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E.H.
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