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Die Verfassung eines Staates

#1 von michaka13 , 02.10.2012 05:44

Der User Kolumbus schrieb hier TV-Tipp (3)

Zitat
: Wenn dem so wäre hätten wir längst eine vom Volke in freier Selbstbestimmung gewählte Verfassung.


Anmerkung: es ging über Demokratie.

Das Thema Verfassung war hier schon öfter im Gespräch. Mancher User ist der Meinung, Demokratie ist erst möglich, wenn das Volk die Verfassung wählt. Auch das man Souveränität erst erlangen kann, wenn die Verfassung vom Volk gewählt wird.

Wie stellt ihr Euch das "Verfassung vom Volk wählen" vor?

Welche Länder/Staaten haben eine vom Volk gewählte Verfassung? (Hier wird um Quellenangaben gebeten! ! ! )

Was ist mit Großbritannien oder Israel? Sind das überhaupt unabhängige Staaten? Die haben nämlich überhaupt keine Verfassung!


Ich erwarte eine sachliche Diskusion!


Gruß, micha

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RE: Die Verfassung eines Staates

#2 von Hansrudi , 02.10.2012 08:08

Ach Michaka,

du mit deinen ewigen Quellen .

Wie wärs denn einmal mit Kopf benutzen und nachdenken oder ist dafür etwa das nur das Kleinhirn zuständig , welches Massemäßig natürlich nur die demokratische Minderheit gegenüber dem Großhirn stellt ??

Der Kessel `Deutschland ` kocht und dampft doch schon lange . Immer nur den Deckel fester schrauben , erhöht nur den Druck , bis es zum endültigen Kanll kommt .

Was haben wir denn zu verlieren ??

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RE: Die Verfassung eines Staates

#3 von Buhli , 02.10.2012 08:29

Michaka13, die ersten beiden Verfassungen der DDR wurden vom Volk gewählt. Die erste sogar unter Einbeziehung der Adenauerregierung. Die bekam einen Entwurf zur Bewertung, der dann auch mit "zur Kenntnis genommen" wieder zurückgekommen sein soll. Zu lesen in www.daniela-dahn.de " Wehe dem Sieger-Ohne Osten kein Westen. In der BRD gab es das noch nie. Basisdemokratie scheint in der DDR schon funktioniert zu haben. Die BRD hat diesen "Blödsinn" gar nicht erst eingeführt. Wäre das was tolles für die Machthaber gewesen, wäre die Dritte sicher nicht mit dem "Führungsanspruch der SED" verabschiedet worden. Das wollte das Volk ja damals auch schon nicht.


Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
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RE: Die Verfassung eines Staates

#4 von sorbenglanz 1 , 02.10.2012 10:21

$ 146 ist das sachlich genug ? Mehr haben wir beide nicht dazu zu sagen.


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RE: Die Verfassung eines Staates

#5 von Gelöschtes Mitglied , 02.10.2012 10:43

Artikel 146 GG
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Wenn ich mich recht entsinne ist das GG ein Konstrukt, welches durch den "Parlamentarischen Rat" beschlossen wurde.
Siehe dazu auchhttp://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarischer_Rat

Interpretiert man das letzte Drittel des Satzes des Art 146, könnte man versucht sein zu meinen das GG ist keine freie Entscheidung, und schon gar nicht des Volkes gewesen.


__________________________________________________


Die über Nacht sich umgestellt, und sich zu jedem Staat bekennen - das sind die Praktiker der Welt, man könnte sie auch Lumpen nennen.
(Wilhelm Busch)


RE: Die Verfassung eines Staates

#6 von sorbenglanz 1 , 02.10.2012 10:57

http://principality-of-sealand.eu/busclu...ef0308_op5.html



Die Präambel " Das GG ist eine Übergangsverfassung, die am Tage der deutschen Einheit seine Gültigkeit verliert und durch eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung gewählten Verfassung zu ersetzen ist.


Dieser Passus wurde im Einigungsvertrag einfach geändert. Bzw, entfernt.

mehr muß man nicht sagen.


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RE: Die Verfassung eines Staates

#7 von Buhli , 02.10.2012 13:32

Sorbenglanz1, "Einigungsvertrag" steht auf dem Buchumschlag und sonst wo. Schäubles Worte in seinem Abschlußbericht: "Ich mußte Herrn Krause des öftern daran erinnern, daß es hier nur um Beitrittsverhandlungen geht." Entsprechen da schon eher den Tatsachen.


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RE: Die Verfassung eines Staates

#8 von michaka13 , 02.10.2012 19:37

Wie nicht anders zu erwarten, keine der obigen Fragen wurde beantwortet. Wollt Ihr nicht oder könnt Ihr nicht?

@ sorbenglanz, klasse Seite. Hab mich super amüsiert!

Gerne wiederhole ich zum besseren Verständnis meine Fragen noch einmal:


Wie stellt ihr Euch das "Verfassung vom Volk wählen" vor?

Welche Länder/Staaten haben eine vom Volk gewählte Verfassung? (Hier wird um Quellenangaben gebeten! ! ! )

Was ist mit Großbritannien oder Israel? Sind das überhaupt unabhängige Staaten? Die haben nämlich überhaupt keine Verfassung!


Gruß, micha

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RE: Die Verfassung eines Staates

#9 von joesachse , 02.10.2012 19:37

Wir hatten diese durchaus interessante Diskussion ja schon mal, z. B. HIER

Ich würde es sehr begrüßen, wenn auf die Forenmitglieder, die hier etwas Inhaltliches Beitragen wollen Rücksicht genommen wird und all die Schwätzer, die hier mal auf Stammtischniveau ein paar zusammenhanglose Worte auskotzen wollen, sich in diesem Thema zurückhalten.

Dass wir durchaus sachlich streiten können, zeigt z.B. die von mir verlinkte Diskussion.

Um aber einigen neuen Forenmitgliedern das Lesen der alten und langen, inhaltsvollen Beiträge zu ersparen, erlaube ich mir, meinen Beitrag von damals zu Diskussion, ob das Grundgesetz unsere Verfassung ist, zu zitieren:


--------------------------------------------------------------
Ich bleibe dabei, das Grundgesetz ist die aktuelle Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Ich habe recherchiert und möchte zwei Quellen zitieren:
1. Eine Dissertation zu diesem Thema:

Darüber, wie eine neue Verfassungsgebung vonstatten gehen müß-
te, sagt das Grundgesetz nichts aus. In Art. 146 GG stellt es klar, daß
es seinen Geltungsanspruch aufgibt, wenn sich das deutsche Volk in
freier Entscheidung eine neue Verfassung gegeben hat. Die Norm re-
gelt nur das Außerkrafttreten des Grundgesetzes, nicht das Inkrafttre-
ten der neuen Verfassung. Eine neue Verfassung würde ihre Geltungs-
grundlage nicht im alten Grundgesetz finden, sondern müßte sich ei-
ne eigene Legitimation suchen. Dementsprechend erhebt das Grund-
gesetz nicht den Anspruch, die Voraussetzungen und das Verfahren
der neuen Verfassungsgebung verbindlich zu regeln. Die Positivie-
rung der verfassungsgebenden Gewalt hat insofern eine nur begrenz-
te rechtliche Bedeutung. Immerhin stellt Art. 146 GG klar, daß das
Grundgesetz einerseits nicht beansprucht, das deutsche Volk dauer-
haft zu binden, andererseits aber keiner Verfassung weichen soll, die
man nicht als »von dem deutschen Volke in freier Entscheidung be-
schlossen« bewerten kann.


Quelle ist die Dissertation von Hauke Möller:
www.hauke-moeller.org/art79.pdf


Und auch Prof. Norbert Lammert hat eine für mich sehr einleuchtende Erklärung dazu im Vorwort zur aktuellen Broschüre:

Populär ist der Text nicht, aber bedeutend: Das Grundgesetz ist
das wichtigste Dokument unseres demokratischen Selbstver-
ständnisses und die freiheitlichste Verfassung, die Deutschland
in seiner Geschichte je hatte. Dass unsere Verfassung Grundge-
setz heißt, ist Ausdruck der Teilung Deutschlands nach dem
Zweiten Weltkrieg. Der Begriff Grundgesetz betonte den offenen,
provisorischen Charakter der Bestimmungen, an deren Formu-
lierung mitzuwirken Vertretern der sowjetischen Besatzungszo-
ne damals versagt war. Darum wurde in einem eigenen Artikel
146 ausdrück lich festgelegt, dass dieses Provisorium seine Gül-
tigkeit verliert, sobald eine vom gesamten deutschen Volk in
freier Entscheidung beschlossene Verfassung vorliegt. Das ur-
sprünglich provisorisch gemeinte Grundgesetz ist heute, nach
dem Beitritt der neuen Länder zur Bundesrepublik Deutschland
1990, die unbestrittene Grundlage der politischen Verfassung
des Landes im Sinne einer freiheitlich-demokratischen Gesell-
schaft geworden.
Quelle: https://www.btg-bestellservice.de/pdf/10060000.pdf

Und nun seid ihr dran, mir zu erklären, warum das Grundgesetz keine Verfassung ist.
Und das funktioniert ja nur, wenn ihr die Unterschiede zwischen einer Verfassung und dem Grundgesetz erklären könnt.
Dass es nicht vom Volke beschlossen wurde ist für mich kein Grund, denn viele Verfassungen auf dieser Welt wurden nicht vom Volke beschlossen.


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RE: Die Verfassung eines Staates

#10 von sorbenglanz 1 , 02.10.2012 19:50

Es ist mir bekannt ,dass alle Bemerkungen die durchaus auch Abkömmlinge einer gewissen Enttäuschung sein können als Stammtischkotzerei abgetan werden weil sie wohl nicht ins Politische Bild passen. Damit kann ich leben.

Das hier immer so getan wird als sei alles Rechtens abgelaufen und der Bürger nie gefragt wird , damit kann ich allerdings nicht leben. Das ist für mich alles andere als freiheitlich demokratisch. Aber diese Verdummung hat ja schon 60 Jahre funktioniert. Die EU Verfassung hat es bewiesen. Diese wurde auch über die Köpfe hinweg ratifiziert. Der EU Rettungsschirm ebenso. Ect.pp . Wenn man sich bei allem zurückhalten soll nur weil die Meinung nicht gefällt , wozu sind wir dann hier ?

Veronika


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RE: Die Verfassung eines Staates

#11 von Hansrudi , 02.10.2012 19:54

Vielleicht sollten wir das Ossiforum aufteilen in Stammtisch-Ossis und Schultisch-Ossis ?!

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RE: Die Verfassung eines Staates

#12 von sorbenglanz 1 , 02.10.2012 20:03

Rudi das ist der größte Widerspruch in sich. Dieses Provisorium wie es nun genannt wird , verliert seine Gültigkeit wenn es durch eine vom Volke in freier Selbstestimmung gewählte Verfassung ersetzt wurde.

Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass diese Verfassung ( Provisorium ) NICHT den freien Willen des Volkes deklariert , wie kann sie dann zur Verfassung erklärt werden ? Und wie lange wollen dann die Politiker dem Volke dieses Provisorium noch zumuten ?


Das kritisieren inzwischen eine Menge - ein paar Millionen - Menschen in diesem lande und das sind alles ungeblidete Stammtischschwätzer ?

Na dann gute Nacht Deutschland.


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RE: Die Verfassung eines Staates

#13 von joesachse , 02.10.2012 20:19

Zitat von sorbenglanz 1 im Beitrag #10
Es ist mir bekannt ,dass alle Bemerkungen die durchaus auch Abkömmlinge einer gewissen Enttäuschung sein können als Stammtischkotzerei abgetan werden weil sie wohl nicht ins Politische Bild passen. Damit kann ich leben.

Ich bin jetzt doch etwas verwundert, dass Du Dich hier angesprochen gefühlt hat. Deine kurzen Beiträge hatten aus meiner Sicht schon mit dem Thema zu tun, auch wenn sie sehr allgemein (und aus meiner persönlichen Sicht auch etwas oberflächlich) waren. Und michaka hatte sehr konkrete Fragen gestellt! Dabei ging es aus meiner Sicht darum, tatsächlich inhaltliche Fragen zu einer neuen deutschen Verfassung und zur Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung zu diskutieren. Allgemeines Gemeckere über die Vergangenheit ist zwar verständlich, hat diese Diskussion doch eher da Ziel, sachlich Änderungen zu diskutieren.

Zitat von sorbenglanz 1 im Beitrag #10
Das hier immer so getan wird als sei alles Rechtens abgelaufen und der Bürger nie gefragt wird , damit kann ich allerdings nicht leben.

Der Bürger ist bisher nur zu Wahlen gefragt worden, anderes sahen die Gesetze nicht zwingend vor. Demzufolge ist das Rechtens gelaufen. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass ich genau wie Du mehr direkte Demokratie und mehr Mitbestimmung des Volkes für notwendig halte. Dahin muss es in Zukunft gehen.Dies wären aus meiner Sicht wichtige Inhalte für eine neue Verfassung.

Zitat von sorbenglanz 1 im Beitrag #10
Wenn man sich bei allem zurückhalten soll nur weil die Meinung nicht gefällt , wozu sind wir dann hier ?


Du sollst Dich überhaupt nicht zurückhalten. Im Gegenteil, wenn Du Deine Meinung ausführlicher darstellen würdest, hätten wir vielleicht interessante Ansatzpunkte zum diskutieren. Mit jemanden (damit bist nicht du persönlich gemeint), der außer einem allgemeinen "Alles ist Sch..." nichts hervorbringt , kann man doch nicht wirklich diskutieren.


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RE: Die Verfassung eines Staates

#14 von joesachse , 02.10.2012 20:26

Zitat von sorbenglanz 1 im Beitrag #12
Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass diese Verfassung ( Provisorium ) NICHT den freien Willen des Volkes deklariert

Schade, dass Du Beiträge nicht liest. Dieser Umkehrschluss ist doch völlig unsinnig. Der erste von mir zitierte Beitrag erklärt doch anschaulich den Sinn dieses Artikels 146: Eine neue Verfassung muss "vom deutschen Volke in freier Entscheidung" beschlossen werden. Als können weder Bundestag noch Bundesrat noch Bundespräsident noch Regierung eine neue Verfassung für Deutschland in Kraft setzen, eine Volksabstimmung darüber ist zwingend vorgegeben.


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RE: Die Verfassung eines Staates

#15 von sorbenglanz 1 , 02.10.2012 20:29

Doch ich habe gelesen , nur standen da deine Erklärungen für mich noch nicht lesbar da. Zweitens sorry , ich fühlte mich angesprochen , und dachte was hatter denn nu wieder zu meckern :-)) Ok falsch gedacht sorry.

Zum anderen habe ich nur noch zu sagen dass ich es als selbstverständlich empfinde , dass eine Verfassung vom Volkes Willen ausgeht , alles andere wie z.B. die Tatsche dass das GG einfach ohne das Volk je zu fragen zur Verfassung erklärt wurde , ist für mich nicht demokratisch sondern ein Diktat!

Gruß Vroni


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