Ossi Forum - bundesweites Kontakt- und Unterhaltungsforum
Innenpolitik und Deutschland » Die Verfassung eines Staates
Bundesweites Kontakt- und Unterhaltungsforum mit Landkarte. Ossis und Wessis diskutieren hier über Gott und die Welt. Aktuelle Themen aus vielen Bereichen, Alltägliches, Themen zur deutschen Geschichte und natürlich regelmäßige Treffen machen diese Plattform aus.
Zitat : Wenn dem so wäre hätten wir längst eine vom Volke in freier Selbstbestimmung gewählte Verfassung.
Anmerkung: es ging über Demokratie.
Das Thema Verfassung war hier schon öfter im Gespräch. Mancher User ist der Meinung, Demokratie ist erst möglich, wenn das Volk die Verfassung wählt. Auch das man Souveränität erst erlangen kann, wenn die Verfassung vom Volk gewählt wird.
Wie stellt ihr Euch das "Verfassung vom Volk wählen" vor?
Welche Länder/Staaten haben eine vom Volk gewählte Verfassung? (Hier wird um Quellenangaben gebeten! ! ! )
Was ist mit Großbritannien oder Israel? Sind das überhaupt unabhängige Staaten? Die haben nämlich überhaupt keine Verfassung!
Wie wärs denn einmal mit Kopf benutzen und nachdenken oder ist dafür etwa das nur das Kleinhirn zuständig , welches Massemäßig natürlich nur die demokratische Minderheit gegenüber dem Großhirn stellt ??
Der Kessel `Deutschland ` kocht und dampft doch schon lange . Immer nur den Deckel fester schrauben , erhöht nur den Druck , bis es zum endültigen Kanll kommt .
Michaka13, die ersten beiden Verfassungen der DDR wurden vom Volk gewählt. Die erste sogar unter Einbeziehung der Adenauerregierung. Die bekam einen Entwurf zur Bewertung, der dann auch mit "zur Kenntnis genommen" wieder zurückgekommen sein soll. Zu lesen in www.daniela-dahn.de " Wehe dem Sieger-Ohne Osten kein Westen. In der BRD gab es das noch nie. Basisdemokratie scheint in der DDR schon funktioniert zu haben. Die BRD hat diesen "Blödsinn" gar nicht erst eingeführt. Wäre das was tolles für die Machthaber gewesen, wäre die Dritte sicher nicht mit dem "Führungsanspruch der SED" verabschiedet worden. Das wollte das Volk ja damals auch schon nicht.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Artikel 146 GG Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Interpretiert man das letzte Drittel des Satzes des Art 146, könnte man versucht sein zu meinen das GG ist keine freie Entscheidung, und schon gar nicht des Volkes gewesen.
Die Präambel " Das GG ist eine Übergangsverfassung, die am Tage der deutschen Einheit seine Gültigkeit verliert und durch eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung gewählten Verfassung zu ersetzen ist.
Dieser Passus wurde im Einigungsvertrag einfach geändert. Bzw, entfernt.
Sorbenglanz1, "Einigungsvertrag" steht auf dem Buchumschlag und sonst wo. Schäubles Worte in seinem Abschlußbericht: "Ich mußte Herrn Krause des öftern daran erinnern, daß es hier nur um Beitrittsverhandlungen geht." Entsprechen da schon eher den Tatsachen.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Wir hatten diese durchaus interessante Diskussion ja schon mal, z. B. HIER
Ich würde es sehr begrüßen, wenn auf die Forenmitglieder, die hier etwas Inhaltliches Beitragen wollen Rücksicht genommen wird und all die Schwätzer, die hier mal auf Stammtischniveau ein paar zusammenhanglose Worte auskotzen wollen, sich in diesem Thema zurückhalten.
Dass wir durchaus sachlich streiten können, zeigt z.B. die von mir verlinkte Diskussion.
Um aber einigen neuen Forenmitgliedern das Lesen der alten und langen, inhaltsvollen Beiträge zu ersparen, erlaube ich mir, meinen Beitrag von damals zu Diskussion, ob das Grundgesetz unsere Verfassung ist, zu zitieren:
-------------------------------------------------------------- Ich bleibe dabei, das Grundgesetz ist die aktuelle Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Ich habe recherchiert und möchte zwei Quellen zitieren: 1. Eine Dissertation zu diesem Thema:
Darüber, wie eine neue Verfassungsgebung vonstatten gehen müß- te, sagt das Grundgesetz nichts aus. In Art. 146 GG stellt es klar, daß es seinen Geltungsanspruch aufgibt, wenn sich das deutsche Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung gegeben hat. Die Norm re- gelt nur das Außerkrafttreten des Grundgesetzes, nicht das Inkrafttre- ten der neuen Verfassung. Eine neue Verfassung würde ihre Geltungs- grundlage nicht im alten Grundgesetz finden, sondern müßte sich ei- ne eigene Legitimation suchen. Dementsprechend erhebt das Grund- gesetz nicht den Anspruch, die Voraussetzungen und das Verfahren der neuen Verfassungsgebung verbindlich zu regeln. Die Positivie- rung der verfassungsgebenden Gewalt hat insofern eine nur begrenz- te rechtliche Bedeutung. Immerhin stellt Art. 146 GG klar, daß das Grundgesetz einerseits nicht beansprucht, das deutsche Volk dauer- haft zu binden, andererseits aber keiner Verfassung weichen soll, die man nicht als »von dem deutschen Volke in freier Entscheidung be- schlossen« bewerten kann.
Und auch Prof. Norbert Lammert hat eine für mich sehr einleuchtende Erklärung dazu im Vorwort zur aktuellen Broschüre:
Populär ist der Text nicht, aber bedeutend: Das Grundgesetz ist das wichtigste Dokument unseres demokratischen Selbstver- ständnisses und die freiheitlichste Verfassung, die Deutschland in seiner Geschichte je hatte. Dass unsere Verfassung Grundge- setz heißt, ist Ausdruck der Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Begriff Grundgesetz betonte den offenen, provisorischen Charakter der Bestimmungen, an deren Formu- lierung mitzuwirken Vertretern der sowjetischen Besatzungszo- ne damals versagt war. Darum wurde in einem eigenen Artikel 146 ausdrück lich festgelegt, dass dieses Provisorium seine Gül- tigkeit verliert, sobald eine vom gesamten deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung vorliegt. Das ur- sprünglich provisorisch gemeinte Grundgesetz ist heute, nach dem Beitritt der neuen Länder zur Bundesrepublik Deutschland 1990, die unbestrittene Grundlage der politischen Verfassung des Landes im Sinne einer freiheitlich-demokratischen Gesell- schaft geworden. Quelle: https://www.btg-bestellservice.de/pdf/10060000.pdf
Und nun seid ihr dran, mir zu erklären, warum das Grundgesetz keine Verfassung ist. Und das funktioniert ja nur, wenn ihr die Unterschiede zwischen einer Verfassung und dem Grundgesetz erklären könnt. Dass es nicht vom Volke beschlossen wurde ist für mich kein Grund, denn viele Verfassungen auf dieser Welt wurden nicht vom Volke beschlossen.
Jede Geschichte hat vier Seiten. Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist.(Bruce Sterling)
Es ist mir bekannt ,dass alle Bemerkungen die durchaus auch Abkömmlinge einer gewissen Enttäuschung sein können als Stammtischkotzerei abgetan werden weil sie wohl nicht ins Politische Bild passen. Damit kann ich leben.
Das hier immer so getan wird als sei alles Rechtens abgelaufen und der Bürger nie gefragt wird , damit kann ich allerdings nicht leben. Das ist für mich alles andere als freiheitlich demokratisch. Aber diese Verdummung hat ja schon 60 Jahre funktioniert. Die EU Verfassung hat es bewiesen. Diese wurde auch über die Köpfe hinweg ratifiziert. Der EU Rettungsschirm ebenso. Ect.pp . Wenn man sich bei allem zurückhalten soll nur weil die Meinung nicht gefällt , wozu sind wir dann hier ?
Rudi das ist der größte Widerspruch in sich. Dieses Provisorium wie es nun genannt wird , verliert seine Gültigkeit wenn es durch eine vom Volke in freier Selbstestimmung gewählte Verfassung ersetzt wurde.
Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass diese Verfassung ( Provisorium ) NICHT den freien Willen des Volkes deklariert , wie kann sie dann zur Verfassung erklärt werden ? Und wie lange wollen dann die Politiker dem Volke dieses Provisorium noch zumuten ?
Das kritisieren inzwischen eine Menge - ein paar Millionen - Menschen in diesem lande und das sind alles ungeblidete Stammtischschwätzer ?
Zitat von sorbenglanz 1 im Beitrag #10Es ist mir bekannt ,dass alle Bemerkungen die durchaus auch Abkömmlinge einer gewissen Enttäuschung sein können als Stammtischkotzerei abgetan werden weil sie wohl nicht ins Politische Bild passen. Damit kann ich leben.
Ich bin jetzt doch etwas verwundert, dass Du Dich hier angesprochen gefühlt hat. Deine kurzen Beiträge hatten aus meiner Sicht schon mit dem Thema zu tun, auch wenn sie sehr allgemein (und aus meiner persönlichen Sicht auch etwas oberflächlich) waren. Und michaka hatte sehr konkrete Fragen gestellt! Dabei ging es aus meiner Sicht darum, tatsächlich inhaltliche Fragen zu einer neuen deutschen Verfassung und zur Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung zu diskutieren. Allgemeines Gemeckere über die Vergangenheit ist zwar verständlich, hat diese Diskussion doch eher da Ziel, sachlich Änderungen zu diskutieren.
Zitat von sorbenglanz 1 im Beitrag #10Das hier immer so getan wird als sei alles Rechtens abgelaufen und der Bürger nie gefragt wird , damit kann ich allerdings nicht leben.
Der Bürger ist bisher nur zu Wahlen gefragt worden, anderes sahen die Gesetze nicht zwingend vor. Demzufolge ist das Rechtens gelaufen. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass ich genau wie Du mehr direkte Demokratie und mehr Mitbestimmung des Volkes für notwendig halte. Dahin muss es in Zukunft gehen.Dies wären aus meiner Sicht wichtige Inhalte für eine neue Verfassung.
Zitat von sorbenglanz 1 im Beitrag #10Wenn man sich bei allem zurückhalten soll nur weil die Meinung nicht gefällt , wozu sind wir dann hier ?
Du sollst Dich überhaupt nicht zurückhalten. Im Gegenteil, wenn Du Deine Meinung ausführlicher darstellen würdest, hätten wir vielleicht interessante Ansatzpunkte zum diskutieren. Mit jemanden (damit bist nicht du persönlich gemeint), der außer einem allgemeinen "Alles ist Sch..." nichts hervorbringt , kann man doch nicht wirklich diskutieren.
Jede Geschichte hat vier Seiten. Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist.(Bruce Sterling)
Zitat von sorbenglanz 1 im Beitrag #12Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass diese Verfassung ( Provisorium ) NICHT den freien Willen des Volkes deklariert
Schade, dass Du Beiträge nicht liest. Dieser Umkehrschluss ist doch völlig unsinnig. Der erste von mir zitierte Beitrag erklärt doch anschaulich den Sinn dieses Artikels 146: Eine neue Verfassung muss "vom deutschen Volke in freier Entscheidung" beschlossen werden. Als können weder Bundestag noch Bundesrat noch Bundespräsident noch Regierung eine neue Verfassung für Deutschland in Kraft setzen, eine Volksabstimmung darüber ist zwingend vorgegeben.
Jede Geschichte hat vier Seiten. Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist.(Bruce Sterling)
Doch ich habe gelesen , nur standen da deine Erklärungen für mich noch nicht lesbar da. Zweitens sorry , ich fühlte mich angesprochen , und dachte was hatter denn nu wieder zu meckern :-)) Ok falsch gedacht sorry.
Zum anderen habe ich nur noch zu sagen dass ich es als selbstverständlich empfinde , dass eine Verfassung vom Volkes Willen ausgeht , alles andere wie z.B. die Tatsche dass das GG einfach ohne das Volk je zu fragen zur Verfassung erklärt wurde , ist für mich nicht demokratisch sondern ein Diktat!
Dieser Beitrag enthält allgemeine Beleidigungen oder persönliche Angriffe
Dieser Beitrag enthält unerwünschte Werbung.
Dieser Beitrag verstößt gegen die Netiquette des Forums.
Beiträge, die IN GROßBUCHSTABEN oder fett geschrieben sind bitte vermeiden.
{[userwarning_empty_error]}
Es wird der oben genannte Grund verwendet. Klicken Sie hier, um den Inhalt der privaten Nachricht anzupassen
Legen Sie hier den Inhalt der PN-Benachrichtigung fest.
Hinweis: Dieses Mitglied wurde bereits 4 Mal verwarnt. Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Dieses Forum möchte Menschen zusammenführen, Aufklärungsarbeit leisten und ein gesamtdeutsches Gefühl fördern.
Wer uns unterstellt "wir trauern alten Zeiten hinterher", hat die Mission der Community leider nicht verstanden.
Wir verzichten auf übertriebene Ostalgie und freuen uns über neue Meinungen aus Ost & West und Nord & Süd.