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RE: ums mal klarzustellen

#16 von Kehrwoche , 30.08.2012 11:30

Zitat von Atze im Beitrag #
dass es so nicht war, eben z.B die U-Haftanstalt "nur" 12 Zellen hatte, niemals Wasser in die Zellen gelassen wurde, keine Lichtfolter gab sondern einen "normalen" Verhörtag mit Pausen und Essen (sicherlich nicht das Beste), keine Gewalt oder Folter und, und, und, was man heute so hört und liest.

Also lieber Kehrwoche, ich war einmal in dieser "Lügenstätte" mit Leuten die wissen, was da geschah und was da abging und kann nur jeden davor bewahren, diesen Dreck, der dort erzählt wird, zu glauben.

Aber dieses Tun ist typisch.


Lieber Atze,

ich habe mal eine "Stasi-Seite" ehemaliger MFS-Mitarbeiter bemüht etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Dort steht:

"Der Neubau der UHA Berlin-Hohenschönhausen erfolgte von 1956 bis 1959 und kostete 14,5 Millionen Mark. Für 200 Untersuchungshäftlinge standen in drei Etagen insgesamt 87 Verwahrräume zur Verfügung, die sich aufgliederten in 20 Verwahrräume für vier Beschuldigte, 58 Verwahrräume für zwei Beschuldigte, acht Verwahrräume für Einzelbelegung und einen Beruhigungsverwahrraum.

1960 saßen durchschnittlich 120 Beschuldigte ein, 1970 waren es 80, 1980 waren es 70, und schließlich 1989 waren es 50 Beschuldigte."


http://www.mfs-insider.de/Abhandlungen/UHA.htm

Wer lügt denn nun, die Stasi oder die Stasi?


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RE: ums mal klarzustellen

#17 von Atze , 30.08.2012 13:43

Natürlich die Stasi

Gruß


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RE: ums mal klarzustellen

#18 von Buhli , 30.08.2012 13:45

Die Zellenanzahl ist doch bei der Aufarbeitung Nebensache. Es geht doch um das Geschene. Und das ist von Herrn Knabe und seinem "Fuehrer" gleich gar nicht, belegbar. Das koennen andere scheinbar besser. Saemtliche Widersprueche in http://www.edition-ost.de/programm-2/tit..._Knabelari.html sind juristisch von Herrn Knabe, nicht angreifbar gewesen. Also berechtigt. Trotzdem werden die Sprueche weiter getaetigt. Das Ganze geht ja nun in die naechste Luegenrunde. Der Herr hat sich einen B1000 praeparieren lassen um die Grausamkeiten, die Knastis zu erleiden hatten, "darstellen" zu koennen. Hatt dieser Herr seinen Dr. wirklich selbst gemacht? Echte Historiker arbeiten anders. Irgend jemand wollte von mir den Nachweis zum Gerichtsspruch haben. Im Link ist er zu finden.


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RE: ums mal klarzustellen

#19 von frank , 30.08.2012 14:15

Dr. Hubertus Knabe selbst ist geprägt durch seine persönlichen Erfahrungen mit dem DDR-Regime. Er hat ein gutes Gedächtnis und bei seinen Auftritten rutschen die Schergen unruhig auf ihren Stühlen. Knabe macht alles mit Herzblut und ist im taktischen Sinne manchmal nicht alert genug, um den Lügen der Spitzel entgegenzutreten.

Zitat
Ihn streitbar zu nennen, wäre untertrieben. Er hat kein Talent für taktisches Verhalten. Dass Beweise die Wahrheit ermüden, will dem Aufklärer nicht in den Kopf. Knabes Mission gilt der historischen Aufarbeitung, das gebiete der Respekt vor den Opfern. Seine Arbeit ist immer nur ein Versuch, ihnen endlich den gebührenden Platz einzuräumen, derweil die Täter sich in Talkshows verbreiten, ihr Regime zum Biedermeieridyll umdeuten oder wie Markus Wolf dampfplaudernd den Hobbykoch mimen.

Eine sentimentale Geschichte. Gebürtig in Unna, band ihn die große Liebe zu einer Theologiestudentin an die DDR. Knabes Beziehung, über Mauer und Stacheldraht hinweg, hatte es in sich. Mit 19 geriet er in Mielkes Maschinerie. Um es kurz zu machen: 1992 war er der erste Westler, der eine Stasi-Akte einsehen durfte: Der Vorgang „Kleber“ handelt von ihm. Dachte Knabe, vordem friedensbewegter Pressesprecher der Bremer Grünen, er würde Schnüffler an der Nasenspitze erkennen, sah er sich getäuscht. Die „Firma“ hatte Bekannte auf ihn angesetzt: „Wir haben keine Leute zu Ihnen geschickt. Wir haben welche genommen, die da waren“, prahlte im Nachhinein ein Überwacher.



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RE: ums mal klarzustellen

#20 von Buhli , 30.08.2012 15:16

Dieses: "Dr. Hubertus Knabe selbst ist geprägt durch seine persönlichen Erfahrungen mit dem DDR-Regime." genuegt jedem Juristen um ihn von der Aufarbeitung der DDR Geschichte, fern zu halten. Denn in diesem Falle ist die "Aufklaerung" durch seine Voreingenommenheit ueberhaupt nicht moeglich. Was er schon reichlich unter Beweis gestellt hat. Mit seinenem hochgelobten Gedaechtnis, muesste er ja von selbst drauf kommen.
Klar werden die Schergen bei seinen Ausfuehrungen unruhig. Nur eben auch die, die das Gegenteil seiner " Ausfuehrungen" beweisen koennen. Er betreibt meiner Meinung nach, im Auftrag des Staates Geschichtsverfaelschung.


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RE: ums mal klarzustellen

#21 von frank , 30.08.2012 22:43

Zitat von Buhli im Beitrag #

Klar werden die Schergen bei seinen Ausfuehrungen unruhig. Nur eben auch die, die das Gegenteil seiner " Ausfuehrungen" beweisen koennen.


Vielleicht "Beweise" von der Stasi-Postille.

Tatsächlich bewegte sich der ostdeutsche Geheimdienst häufig jenseits der von der DDR Verfassung festgelegten rechtlichen Grundlagen und verstieß bei seiner Arbeit auch gegen die dort formulierten Verfassungsgarantien.

Die Stasi-Gefängnisse waren in den Gesetzen der DDR nicht vorgesehen.

"Die Haftanstalten des MfS und der dort praktizierte Untersuchungshaft- und Strafvollzug hatten keine gesetzliche Grundlage", schreibt der Berliner Rechtshistoriker Johannes Beleites in seinem Buch "Schwerin, Demmlerplatz".

Ebenfalls rechtlich nicht gedeckt war der Schusswaffengebrauch an der DL. Nur gegen 'äußere Feinde' war er in dieser Form realisiert durch die Wächter zulässig. Deswegen ja der ganze Schwindel von einfallenden Faschistenhorden, gegen die sich die DDR schützen müsse und der Erfindung des 'antifaschistischen Schutzwalls' von Sindermann, damals Chef für Verdummung der Ost-Bewohner.

Oder hast du beispielsweise was vom Zettelfalten in der DDR-Verfassung gelesen?

Es ist daher schade, daß der von einem DDR Gericht geführte Prozeß gegen Honecker wegen Hoch- und Landesverrat nicht abgeschlossen werden konnte. Denn Honecker und auch die maßgeblichen anderen Figuren des DDR-Regimes kümmerten sich einen Dreck um die eigene Verfassung.


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RE: ums mal klarzustellen

#22 von Gelöschtes Mitglied , 31.08.2012 08:04

Zitat von frank im Beitrag #

Ebenfalls rechtlich nicht gedeckt war der Schusswaffengebrauch an der DL. Nur gegen 'äußere Feinde' war er in dieser Form realisiert durch die Wächter zulässig.





Du faselst schon wieder Dinge die du nicht belegen kannst.
Oder hast du eine Schusswaffengebrauchsvorschrift der GT der DDR in der steht, das nur auf Grenzverletzer die von "außen" kommen die Schusswaffe an gewendet werden darf.

Grenzverletzungen können sowohl von "außen" als auch von "innen" erfolgen, oder wie würdest du es nennen, wenn man eine Grenze an einer Stelle überschreitet die dafür nicht vorgesehen ist. Das ist m.E. ein illegaler Grenzübertritt, eine Grenzverletzung.

Hier ein Auszug von Wiki:

Am 1. Mai 1982 trat das Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (Grenzgesetz) in Kraft, das in § 27 Regelungen zum Grenzregime enthielt.[3] Die Grenzsoldaten hatten danach die Aufgabe: „Die Staatsgrenze der DDR zu sichern, Grenzverletzungen nicht zuzulassen, sowie die Ausdehnung von Provokationen auf das Hoheitsgebiet der DDR zu verhindern.“ Die Schusswaffe war danach die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegen Personen, ihr Gebrauch nur gerechtfertigt, wenn andere Maßnahmen wie zum Beispiel körperliche Gewalt gegen mitgeführte Sachen oder Tiere nicht den gewünschten Erfolg brachten. Vor der Schusswaffenanwendung war ein Warnruf „Halt, Grenzposten, stehenbleiben!“ abzugeben. Wurde der Warnruf nicht befolgt, war ein Warnschuss in die Luft abzugeben. Wurde auch der Warnschuss nicht befolgt, so war ein Warnruf „Halt! Grenzposten, stehenbleiben oder ich schieße!“ abzugeben. Wurde auch dieser Zuruf nicht befolgt, so sollte der Grenzverletzer durch einen gezielten Schuss in seine Beine gestoppt werden. Gegen Personen, die dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter, Jugendliche oder Frauen sind, waren nach § 27 Absatz 4 b des Grenzgesetzes Schusswaffen nicht anzuwenden.
Mit der Aufnahme dieser Regelungen in das Grenzgesetz erlangte die Praxis, auf Flüchtlinge an der innerdeutschen Grenze scharf zu schießen, zum ersten Mal einen legalen Status.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?titl...=20070116204929


__________________________________________________


Die über Nacht sich umgestellt, und sich zu jedem Staat bekennen - das sind die Praktiker der Welt, man könnte sie auch Lumpen nennen.
(Wilhelm Busch)


RE: ums mal klarzustellen

#23 von Buhli , 31.08.2012 10:14

Wega, frank wird das was Du vorhin geschrieben hast, schon lange kennen. Bei so viel Wikipediawissen, kann es gar nicht anders sein. Die Wahrnehmung ist ein anderes Thema.


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RE: ums mal klarzustellen

#24 von Atze , 31.08.2012 12:19

Gosbodin Knabe ist in meinen Augen der Karl - Eduard S..., der heutigen Zeit.
Wenn er kein Sudel - Knabe ist, wer dann?

Zu der Schusswaffenanwendungsordnung an der Grenze zwischen den politischen- und militärischen Blöcken, wurde schon dermaßen viel, in diesem Forum, geschrieben, dass man davon ausgehen kann, dass auch Mäuselchen Frank, so langsam darüber bescheid weiß. Nur ist er absolut belehrungsresistent und glaubt eben was man ihm so vorsetzt bei Wiki und durch die Adenauer Stiftung.

Gruß


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RE: ums mal klarzustellen

#25 von Kehrwoche , 31.08.2012 12:37

Belehrungsresistent ist nicht nur reporter Frank.

Zitat von Wega im Beitrag #
Gegen Personen, die dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter, Jugendliche oder Frauen sind, waren nach § 27 Absatz 4 b des Grenzgesetzes Schusswaffen nicht anzuwenden.

Sehr human ging es damals zu in unserer DDR!

Das zeigte auch der Einsatz von Selbstschußanlagen und Minenfeldern. Wie haben die denn Kinder, Jugendliche und Frauen von anderen Personen unterschieden?? Gab es da auch Gesetze zur Rechtfertigung?


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RE: ums mal klarzustellen

#26 von Buhli , 31.08.2012 14:32

Wussten die Frauen in Verantwortung als Muetter nicht, was es mit der Grenze auf sich hatte? Ich denk mal, dass jeder der diesen Weg ging wusste, was da im verborgenen lauert. Die Sicherungsanlagen konnten die Ausreiseantraege nicht ersetzen. Die mussten die Muetter schon selbst beantragen. Auch wenn diese legale Variante nicht die beste war, das Land zu verlassen. Die Verantwortungsvollere war es allemal.


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RE: ums mal klarzustellen

#27 von Atze , 31.08.2012 15:34

Da sprichst Du ein wahres Thema an, Buhli.

Wer den illegalen Grenzübrtritt versuchte, wußte, dass es sich in Gefahr begibt. Das ist keine Entschuldigung für die Mine S-70 (hieß sie wohl).
Ich bin da nicht aussagekräftig genug. Aber wie lief denn eigentlich so ein Ausreiseantrag ab?
Auf jeden Fall war dieser, nicht mit Verletzung oder gar Tod verbunden.

Gruß


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RE: ums mal klarzustellen

#28 von queeny , 31.08.2012 16:06

So ist es. Ich ging auch und das mit Ausreisantrag. Meine beiden Kinder hätte ich auf keinen Fall der Gefahr ausgesetzt, die die Grenze war.


Wenn Ihr Eure Augen nicht braucht um zu sehen, werdet Ihr Sie brauchen um zu weinen.

Jean-Paul Sartre

 
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RE: ums mal klarzustellen

#29 von michaka13 , 31.08.2012 18:27

Wega schrieb:

Zitat
Grenzverletzungen können sowohl von "außen" als auch von "innen" erfolgen, oder wie würdest du es nennen, wenn man eine Grenze an einer Stelle überschreitet die dafür nicht vorgesehen ist. Das ist m.E. ein illegaler Grenzübertritt, eine Grenzverletzung.



Spaziergang!

In einem freien demokratischen Land ist es für den Otto-Normalo schwierig bis unmöglich die Grenze von "innen nach außen" zu verletzen oder illegal zu überqueren. Wie sieht denn eine Grenzverletzung von D nach FR, D nach B oder D nach NL Deiner Meinung nach in der Praxis aus? Vielleicht kannst Du uns auch noch verraten in welchem Gesetzbuch "illegale Grenzübertritte" in Deutschland behandelt werden? BGB? StGB? Oder wo? Irgendwo muß dieser Straftatsbestand ja niedergeschrieben sein.

Ich habe die oben genannten Grenzen schon zig mal an allen möglichen Stellen überquert. Weder wurde aufgrund dieser "illegalen Grenzverletzung" auf mich geschossen, noch mußte ich Angst vor Minen, Selbschußanlagen o.ä. haben.


Gruß, micha

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RE: ums mal klarzustellen

#30 von joesachse , 31.08.2012 20:07

Für die Binnengrenzen der Staaten, die das Schengener abkommen unterzeichnet haben, gilt folgender Grundsatz:

Artikel 20
Überschreiten der Binnengrenzen


Die Binnengrenzen dürfen unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.


Für die Außengrenzen der EU bzw. der Schengen-Staaten gilt allerdings:

Artikel 12
Grenzüberwachung


(1) Die Grenzüberwachung dient insbesondere der Verhinderung des unbefugten Grenzübertritts, der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Veranlassung von Maßnahmen gegen Personen, die die Grenze unerlaubt überschreiten.

(2) Die Grenzschutzbeamten setzen zur Grenzüberwachung stationär postierte oder mobile Kräfte ein. Diese Überwachung wird in einer Weise durchgeführt, dass Personen daran gehindert und davon abgehalten werden, die Kontrollen an den Grenzübergangsstellen zu umgehen.

(3) Die Überwachung zwischen den Grenzübergangsstellen erfolgt durch Grenzschutzbeamte, deren Anzahl und Methoden bestehenden oder vorhergesehenen Gefahren und Bedrohungen anzupassen sind. Sie erfolgt unter häufigem, nicht vorhersehbarem Wechsel der Überwachungszeiten, so dass das unbefugte Überschreiten der Grenze das ständige Risiko birgt, entdeckt zu werden.

(4) Zur Durchführung der Überwachung werden stationär postierte oder mobile Kräfte eingesetzt, die ihre Aufgaben in Form von Bestreifung oder Postierung überwiegend an erkannten oder vermuteten Schwachstellen mit dem Ziel erfüllen, Personen aufzugreifen, die die Grenze unbefugt überschreiten. Die Überwachung kann auch durch Verwendung technischer - einschließlich elektronischer - Mittel erfolgen.

(5) Zusätzliche Überwachungsmodalitäten können nach dem in Artikel 33 Absatz 2 genannten Verfahren festgelegt werden.


Als die Grenze zur Tschechei noch Außengrenze war, hat man das beispielsweise in Johanngeorgenstadt schon gemerkt. Der BGS hat kontrolliert, ist Streife gefahren, der Grenzübertritt war nur an Grenzübergängen gestattet und nachts sind auch mal Hubschrauber mit Wärmebildkeras an der Grenze entlang geflogen. Dabei wurden Bürger der BRD oder der der Tschechischen Republik durchaus auch mal verhört, schließlich war das Problem Drogenschmuggel und vor allem illegale Einwanderung durchaus präsent. Geschossen wurde aber eher selten ... Heute sind die Außengrenzen weit von Deutschland weg.


Das Leben ist viel zu kurz, um schlechten Wein zu trinken. (Goethe)

 
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