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Wie seht ihr das ? Baustellenende . Zement , Bauholz , Balken , Stahl , Demmaterial , Restbestände von Gehwegplatten , Farben und Lacke alles wandert in den Container und schlussendlich im Müll .....ein Kollege braucht etwas und nimmt es mit. Diebstahl oder nicht ?
Wenn der Staat den Weg der Gerechtigkeit verlässt , wird ziviler ungehorsam zur Pflicht.
Wer es bezahlt hat, der entscheidet, was damit gemacht wird ... der Kollege, der etwas braucht, kann ja vorher fragen - oder sich schriftlich bestätigen lassen, dass er etwas vom "Müll" mitnehmen darf ....
Diese, von andersdenkender beschriebene (Spiel)Regel, hab ich schon 1986 auf der Baustelle in Dresden eingehalten. Rester mussten auch damals erfragt werden. Wer es nicht tat, riskierte Ärger. Gab es das damals bei Dir nicht, Kolumbus 1492?
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Zitat § 242 Diebstahl (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Selbst das Mitnehmen von Müll ist aus "rechtlicher" Sicht ein Diebstahl. Auch Sperrmüll der heraus gestellt wurde, gehört immer noch dem Eigentümer bis er vom Entsorgungsunternehmen abgeholt wurde. Entscheidend ist der Wille des Mülleigentümers. Die Mitnahme von Abfall kann eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Fristlose Kündigung wegen „Diebstahls“ von Müll
Zitat von Buhli im Beitrag #4Diese, von andersdenkender beschriebene (Spiel)Regel, hab ich schon 1986 auf der Baustelle in Dresden eingehalten. Rester mussten auch damals erfragt werden. Wer es nicht tat, riskierte Ärger. Gab es das damals bei Dir nicht, Kolumbus 1492?
Theoretisch gab es das schon , aber es hat nie ein Hahn danach gekräht. Ein Bauarbeiter der keine Datsche aus Backstein mit geteerte Einfahrt hatte , hat was falsch gemacht!
Wenn der Staat den Weg der Gerechtigkeit verlässt , wird ziviler ungehorsam zur Pflicht.
Klar fragen kostet nix .....nur in der Praxis fragt man irgendwann nicht mehr , weil man weiss das man sich mit dieser Frage "zur Feile " macht , weil in der Regel eh keiner was dagegen hat - ich vermute hier was ganz anderes , noch nie wurde darauf bestanden noch verwertbare Sachen einfach in den Müll zu werfen .....noch nie wurde ein Arbeiter Abgemahnt weil er das eine oder andere mitnahm .....klar ist das alles richtig was ihr schreibt ....wurde nur noch nie so straff gesehen ....ich vermute da ist ne ganz andere "Suppe" am kochen. Mal abwarten.....riecht nach fehlersuche .....
Wenn der Staat den Weg der Gerechtigkeit verlässt , wird ziviler ungehorsam zur Pflicht.
Zitat von Kolumbus 1492 im Beitrag #7@ ego ....Kündigung wegen Mülldiebstahl ? In der Regel ist man froh das Zeug los zu sein. Ich dachte erst das wäre ein Scherz gewesen.
Es gab mal ein Fall, wo Jemand ein Kinderbett in gutem Zustand zum Sperrmüll stellte. Einer der Leute, die das abholten, stellt fest, dass es noch gut in Schuss war und nahm es mit ... RIESENÄRGER. Leider ist unsere Gesellschaft mittlerweile so krank.
Es gab schon genug Prozesse, weil z.B. Zimmerleute Holzreste einfach ohne Zustimmung des Chefs mitnahmen oder Verkäuferinnen Lebensmittel, die in den Müll sollten etc. pp. !!!
Kolumbus, wenn Dir noch kein Aerger durch sowas entstanden ist, kannst Du von Glueck reden. Auch auf dem Bau gelten die Gesetze, die hier in den Links zu lesen sind. Ich weiss auch, dass sich das Organisationsverhalten auf dem Bau immer noch das gleiche ist, wie damals. Das Wegwerfverhalten hat sich allerdings geandert. Oder soll man lieber "Dem Westen angepasst"sagen?
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Im Zweifelsfalle ist man der dumme ohne zu fragen. Wenn es einer drauf anlegt, zahlst du für etwas, was nichts wert war das man es selber behielt. Du zahlst für ein Müllstück unter Umständen für den Restwert und die Anwaltskosten....also doch lieber fragen.....
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
Gerade hatte ich ein Gespraech mit einer (ehemaligen)Bockwurstverkaeuferin aus dem Kaufland Tuebingen. Ihre "Probezeit" wurde vorzeitig beendet, weil sie die uebriggebliebenen Wuerste nicht in den Muellbehaelter geworfen hat, der fuer die Kundschaft nicht zugaengig ist. Sie haette dem Muelldiebstahl Vorschub geleistet. Siehst Du wie weit das Thema Muellklau gehen kann? Sicher werden andere einklagbare Gruende verschwiegen. In den veroffentlichten Faellen war dies ja erkennbar.
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Zitat von Kolumbus 1492 im Beitrag #1Wie seht ihr das ? Baustellenende . Zement , Bauholz , Balken , Stahl , Demmaterial , Restbestände von Gehwegplatten , Farben und Lacke alles wandert in den Container und schlussendlich im Müll .....ein Kollege braucht etwas und nimmt es mit. Diebstahl oder nicht ?
Klarer Diebstahl ,ist heute nicht mehr wie früher in einen volkseigenen Betrieb, als Miteigentümer konnte man alles mitnehmen was nicht niet und nagelfest war .Man könnte meinen dieses Phänomen ist erledigt ,scheinbar braucht das Generationen .Mein Gott nochmal .
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