Zitat von Weilheimer
Weil diese Variante vermutlich nur eine halbe Wahrheit oder halbe Lüge ist. Warum untersagt der BuPrä dann die Veröffentlichung seines Spruchs auf den AB?
Irgendwelche Rechtsexperten meinten, Wulff könne eine Veröffentlichung nicht untersagen. Er wollte nur nicht, dass die Veröffentlichung auch noch mit seinem Segen erfolgt und BILD ihn weiter vorführt.
Das ganz stinkt auch von der Springer-Seite zum Himmel. Ich kann mich da nur diesem Kommentar anschließen:
Zitat
Die Angelegenheit zerstört nicht die Glaubwürdigkeit eines Präsidenten und gefährdet nicht die ohnehin sehr freien Methoden von Boulevardjournalisten, sie verzerrt nur die Maßstäbe für die berechtigte Berufung auf ein wichtiges Grundrecht.
Schlimm genug, doch nichts, worüber lohnte, sich wirklich aufzuregen.
Was war geschehen? Unser Staatsoberhaupt ruft den „Bild“-Chef an, um das Blatt vergeblich von dessen Berichten zur Kreditaffäre abzubringen oder sie zumindest verschieben zu lassen. Ein peinlicher Anruf, für den sich Wulff später zu Recht entschuldigt. Der „Bild“-Chef nimmt das an. Weil Wulff trotz aller Vorwürfe im Amt bleibt, holt man die Mailbox-Geschichte später wieder heraus. Wer, wenn nicht der Empfänger der offenbar sehr persönlich gehaltenen Wulff-Ansage, sollte dies veranlasst haben?
Einen solchen Vertrauensbruch sollte man nicht mit Journalismus verwechseln. Weil es ein öffentliches Interesse gibt, wäre die Veröffentlichung des Textes zwar wohl zulässig. Doch hätte es keines Christian Wulffs bedurft, um zu erkennen, dass nicht alles, was juristisch rechtens ist, auch richtig ist. Wulff hat gut daran getan, sich nicht auf dieses Spiel einzulassen und seine Zustimmung zur Veröffentlichung zu verweigern. Zumindest in Auszügen hatten Interessierte das schließlich längst besorgt. Der Präsident hätte sich damit nur noch lächerlicher gemacht; wie übrigens jene, die jetzt allen Ernstes fordern, dies müsse im Namen der Transparenz ganz offiziell noch nachgeholt werden. Das muss es nicht. Wir wissen und haben genug.