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Führerschein

#1 von Mercedes ( gelöscht ) , 21.11.2009 17:50

Hallo ich brauch mal eure Hilfe, ich habe folgendes Problem: Meine Firma verlangt die Vorlage meines Führerscheins, ich besitze den ja auch. Bisher hatte ich mich geweigert Behinderte zu transportieren. Ich fürchte in Zukunft wenn sie den gesehen haben das sie dann von mir verlangen könnten das firmeneigene Fahrzeug zu fahren. Sollte ich vielleicht sagen das ich keinen habe ? Privat fahre ich seit 3 Jahren kein Fahrzeug. Wie sollte ich mich eurer Meinung nach verhalten ?
Mercedes

Mercedes

RE: Führerschein

#2 von Schlawine , 21.11.2009 18:05

Wieso willst du nicht Auto fahren ? Dafür hast du doch irgendwann mal den Führerschein gemacht.

Meiner Meinung nach darfst du mit einem normalen Führerschein gewerblich keine Menschen befördern. Als ich in der Tagespflege gearbeitet habe musste ich den Personenbeförderungsschein beantragen und zusätzliche Tests machen, damit ich meine Omis nach Hause bringen durfte.


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RE: Führerschein

#3 von Mercedes ( gelöscht ) , 21.11.2009 18:11

Privat ja, aber nicht für die Firma. Den Schein hat bei uns keiner und sie fahren nach Einweisung alle

Mercedes

RE: Führerschein

#4 von Schlawine , 21.11.2009 18:16

Da würde ich mich mal schlau machen. Bei uns durfte ohne den B-Schein keiner fahren

Nicht dass du dich noch strafbar machst für deinen Arbeitgeber. So lange nichts passiert fragt ja kein Mensch danach aber im Falle eines Unfalls mit Personenschaden könntest du eine Menge Ärger bekommen.
Müsste ja auch zu ergoogeln sein.


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RE: Führerschein

#5 von Schlawine , 21.11.2009 18:20


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RE: Führerschein

#6 von Mercedes ( gelöscht ) , 21.11.2009 18:25

Da denkt wohl keiner drüber nach, der Arbeitgeber sagt ist nicht notwendig. Soll wohl grenzwertig sein. Es können 8 Personen einschließlich Fahrer (Betreuer) mitfahren. Um dem vorzubeugen will ich dieses Fahrzeug nicht fahren.

Mercedes

RE: Führerschein

#7 von Mercedes ( gelöscht ) , 21.11.2009 18:29

Ist es gewerblich wenn Bewohner zum Arzt gefahren werden oder sie Ausflüge unternehmen. Das Fahrzeug gehört Ihnen ja.

Mercedes

RE: Führerschein

#8 von Schlawine , 21.11.2009 19:43

Da du es im Rahmen deiner Arbeit machen würdest denke ich schon dass es gewerblich ist. Irgendwie wird ihnen ja schließlich deine Arbeitszeit berechnet werden.
Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst erkundige ich bei der zuständigen Behörde.
Lass es dir aber schrift lich geben. Hinterher will immer keiner was gesagt haben


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RE: Führerschein

#9 von Weilheimer , 23.11.2009 08:09

Schau doch auch mal in deinen Arbeitsvertrag, ob du vertraglich zu solchen Fahrten verpflichtet bist. Ich würde den Arbeitgeber auch darauf hinweisen (schriftlich), das du 3 Jahre kein Auto gefahren bist und dir deswegen die Fahrpraxis fehlt. Du darfst deinen Arbeitgeber auch gern fragen, ob er diese Art von Personenbeförderung genehmigen lassen hat. So einfach sagen "Hier mach mal" geht nicht. Im Schadenfall bist du dann die Dumme. Man muss sich nur mal vorstellen, du fährst mit dem vollbesetzten PKW gegen einen Baum und jemand kommt so zu schaden, dass er gepflegt werden muss. Du wärst dann ruiniert. Dein Chef steht dann sicher nicht mehr hinter Dir.
Mehr Infos gibt es hier.



 
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RE: Führerschein

#10 von Mercedes ( gelöscht ) , 23.11.2009 12:42

Leider werden solche Fragen als unbequem betrachtet, mitdenkendes Personal, wenn es um ihre eigenen Rechte geht, ist nicht erwünscht.

Mercedes

RE: Führerschein

#11 von BautznerSenf , 23.11.2009 13:02

Moin!

Du brauchst DEFINITIV den P-Schein - lass' Dir bloss nix anderes erzaehlen, denn Du verlierst Deinen Fuehrerschein bzw. zahlst im Schadenfalle die Sach- nd Personenschaeden! Daran aendert auch jahrelang geuebte Praxis nichts - bei der Kontrolle/im Schadenfall bist DU dran, nicht Dein Vorgesetzter (bzw. nur nachrangig).

Hintergrund:
Faehrst Du mit Kollegen gemeinsam zur Baustelle, dann ist das (auch mit Dienst-Fahrzeug) quasi eine Fahrgemeinschaft und Du brauchst keinen P-Schein, obwohl es waehrend der Arbeit ist, denn der Hauptzweck ist nicht der Transport, sondern die Arbeit auf der Baustelle, wohin Du die Kollegen nur mitnimmst.

Faehrst Du aber z. B. Patienten zur Reha oder in die beschuetzte Werkstatt oder Kinder zur Schule, dann brauchst Du ab der ERSTEN Person den P-Schein, denn der Transport des Passagiers ist eine Dienstleistung Deines Arbeitgebers - damit liegt gewerblicher Transport vor.

Und: Immer schriftlich, z. B. per E-mail, damit Du Dich absichern kannst - sonst sagt Dein Arbeitgeber hinterher, das waere alles ganz anders gewesen bzw. nie drueber gesprochen worden...

Dein oertliches StVA hilft Dir weiter - die sind i. d. R. nett. Auch da solltest Du die Frage schriftlich stellen, denn dann erhaelst Du schriftliche Antwort - und bist abgesichert (also beides ausdrucken und aufheben, guter Rat...!).

Mit bestem Gruss

B. S.


Besten Gruss

BautznerSenf

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RE: Führerschein

#12 von Mercedes ( gelöscht ) , 23.11.2009 18:51

Morgen muss ich ihn vorlegen, mach ich es nicht fürchte ich beim Prämiengespräch nicht gut bei weg zu kommen, weil ich der Anordnung der Unternehmensleitung nicht Folge leiste. Nicht ohne Grund wurde der Termin zur Vorlage 3 Tage vor dem Gespräch gelegt. Leider bin ich die einzige die sich querstellt und dies Verhalten können sie nicht durchgehen lassen.

Mercedes

RE: Führerschein

#13 von Schlawine , 23.11.2009 18:57

Deinen Führerschein kannst du doch vorlegen. Wenn du Personetransporte durchführen sollst berufst du dich auf die geltenden Gesetze. Genug Material hast du ja hier inzwischen bekommen.
Die Affen denken in der heutigen Zeit sie können alles mit uns machen Wie bereits geschrieben, so lange nichts passiert kräht kein Hahn danach aber sobald du einen Unfall hast sieht es gleich ganz anders aus. Lass dich nicht ausnutzen


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RE: Führerschein

#14 von Mercedes ( gelöscht ) , 23.11.2009 19:01

Vielen Dank war für mich sehr hilfreich

Mercedes

RE: Führerschein

#15 von mutterheimat , 23.11.2009 19:12

Hier ist mal ein Beitrag von jemandem, der diesen Führerschein besitzt. Führerschein 3 (bis 7,5t) und Personenbeförderungsschein. Bin auch schon, diesbezüglich, als Minibusfahrer kontrolliert worden. Aber man konnte mir nicht in den Ar..... treten. Alles hat gepaßt. Bei einem Unfall mit Personenschaden, (auch an dem du nicht schuld bist), wird man dir in genau dieses Teil treten. Und zwar kräftig. Denn du darfst gar nicht so ein Auto fahren.


http://www.dailymotion.com/video/x6pvd_acdcthunderstruck
Leute, welche mit dem Bildchen nichts anfangen können, nach Stalingrad schauen. Es kommt zu einer Erkenntnis!!!!

 
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