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RE: Was würdet Ihr ändern, wenn ihr die Macht dazu hättet, in Deutschland? - 11
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Zitat von joesachse@Buhli: Kannst du uns den Unterschied zwischen GG und Verfassung mal näher erklären?? Mein Verständnis war bisher GG=Verfassung.
Gruß JoeSachse
Ich bin nicht Buhli und will auch nichts erklären aber über eine Verfassung stimmt das Volk ab. Das Grundgesetz wurde erlassen und dem Volk über gestülpt, was damals sicher nicht anders möglich war.
Es wäre an der Zeit mal darüber nach zu denken, ist aber für unsere Politiker zu unbequem.
Jene, die ihre Schwerter zu Pflugschare schmiedeten, pflügen nun für die, die ihre Schwerter behielten.
Dann ist die neue ungarische Verfassung auch keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz?
Ich will ans Meer zurück, ein letzter Blick Spüren, wie der Wind mir Flügel gibt Ich will ans Meer zurück, dort wo das Glück Mich endlich wieder in die Arme nimmt
Danke für die Unterstützung. Das GG ist von Geburt an ein Provisorium, welches mit dem Beitritt der restlichen deutschen Länder, oder so ähnlich, zu einer neuen Verfassung des gesamten deutschen Volkes geändert werden soll. Steht sogar da drin. Siehe § 146. Zumindest hab ich das aus den Büchern entnommen, die ich gerade gelesen habe. Hab sie ja benannt. Die DDR hatte eine Verfassung die sogar vom Volk legitimiert worden sein soll. Über die Umsetzung zu reden ist ein anderes Thema, genau so wie über die Umsetzung und Achtung des GGs Da wird seit geraumer Zeit mehr mit Mißachtung gearbeitet als damals. Frau Schäfter, Politologin von der Humboldt-Uni hat eine recht gute Antwort gefunden, auf die Frage. "Ab wie viel Unrecht ist ein Staat ein Unrechtsstaat? Zitat aus "Wehe dem Sieger" Seite 233 und 234: "Staatliches Unrecht gibt es in jedem System, überall auf der Welt, auch in der Bundesrepublik. Der Skandal besteht weniger in der bloßen Existenz solcher Rechtsverletzungen, sondern darin, daß es in Unrechtsstaaten aus Mangel an unabhängiger Justiz, unabhängigen Medien, zivilgesellschaftlichen Zusammenschlüssen, kurz aus Mangel an Demokratie, kaum Möglichkeiten gibt, solche Rechtsverletzungen aufzudecken, zu ahnden und künftig zu verhindern. Sie werden stattdessen staatlicherseits gedeckt und vertuscht. In diesem Sinne ist es meiner Ansicht nach berchtigt, von der DDR als <Unrechtsstaat> zu sprechen." Die wurde im Zusammenhang mit den Jugoslawienkrieg, der ja als Angriffskrieg gilt und an dem ja Germanien teilgenommen hat, zitiert. Zu diesem Krieg gabes ja kein UN-Mandat, es verstieß gegen das GG, den 2+4 Vertrag, das Strafgesetzbuch und die Grundsätze der damaligen beiden Koalitionsparteien. Aus Mangel an unabhängiger Justiz, kontrolliert von Medien und zivilgesellschaftlichen Zusammenschlüssen, die nicht mit der nötigen Hartnäckigkeit am Thema blieben oder kein ins Gewicht fallendes öffentliches Gehör fanden, gibt es kaum Möglichkeiten, in der BRD solche Rechtsverletznungen aufzudecken, zu ahnden und künftig zu verhindern. Sie werden stattdessen staatlicherseits gedeckt und vertuscht. Der erste Krieg der NATO nach 50 Jahren, der erste Krieg nach dem Wegfall des Systemkonkurrenten, ist weder zeitgeschichtlich noch juristisch noch rechtsphilosophisch aufgearbeitet. Zitat von Daniela Dahn. Gibt es Gegenstimmen? Durch die Schiily-Gesetze sind wir ja bereits auf dem Weg, den wir seit 1990 nicht mehr beschreiten wolten. Schon vergessen warum wir damals auf der Strasse waren? Überwchung und registrierung auf allen Ebenen. Nur der kleine Unterschied gegenüber der STASI ist nur, daß das ganze jetzt flächendeckend läuft. Natürlich nur wegen der Terroristen.
Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam) Buhli
Ich bleibe dabei, das Grundgesetz ist die aktuelle Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Ich habe recherchiert und möchte zwei Quellen zitieren: 1. Eine Dissertation zu diesem Thema:
Darüber, wie eine neue Verfassungsgebung vonstatten gehen müß- te, sagt das Grundgesetz nichts aus. In Art. 146 GG stellt es klar, daß es seinen Geltungsanspruch aufgibt, wenn sich das deutsche Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung gegeben hat. Die Norm re- gelt nur das Außerkrafttreten des Grundgesetzes, nicht das Inkrafttre- ten der neuen Verfassung. Eine neue Verfassung würde ihre Geltungs- grundlage nicht im alten Grundgesetz finden, sondern müßte sich ei- ne eigene Legitimation suchen. Dementsprechend erhebt das Grund- gesetz nicht den Anspruch, die Voraussetzungen und das Verfahren der neuen Verfassungsgebung verbindlich zu regeln. Die Positivie- rung der verfassungsgebenden Gewalt hat insofern eine nur begrenz- te rechtliche Bedeutung. Immerhin stellt Art. 146 GG klar, daß das Grundgesetz einerseits nicht beansprucht, das deutsche Volk dauer- haft zu binden, andererseits aber keiner Verfassung weichen soll, die man nicht als »von dem deutschen Volke in freier Entscheidung be- schlossen« bewerten kann.
Und auch Prof. Norbert Lammert hat eine für mich sehr einleuchtende Erklärung dazu im Vorwort zur aktuellen Broschüre:
Populär ist der Text nicht, aber bedeutend: Das Grundgesetz ist das wichtigste Dokument unseres demokratischen Selbstver- ständnisses und die freiheitlichste Verfassung, die Deutschland in seiner Geschichte je hatte. Dass unsere Verfassung Grundge- setz heißt, ist Ausdruck der Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Begriff Grundgesetz betonte den offenen, provisorischen Charakter der Bestimmungen, an deren Formu- lierung mitzuwirken Vertretern der sowjetischen Besatzungszo- ne damals versagt war. Darum wurde in einem eigenen Artikel 146 ausdrück lich festgelegt, dass dieses Provisorium seine Gül- tigkeit verliert, sobald eine vom gesamten deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung vorliegt. Das ur- sprünglich provisorisch gemeinte Grundgesetz ist heute, nach dem Beitritt der neuen Länder zur Bundesrepublik Deutschland 1990, die unbestrittene Grundlage der politischen Verfassung des Landes im Sinne einer freiheitlich-demokratischen Gesell- schaft geworden. Quelle: https://www.btg-bestellservice.de/pdf/10060000.pdf
Und nun seid ihr dran, mir zu erklären, warum das Grundgesetz keine Verfassung ist. Und das funktioniert ja nur, wenn ihr die Unterschiede zwischen einer Verfassung und dem Grundgesetz erklären könnt. Dass es nicht vom Volke beschlossen wurde ist für mich kein Grund, denn viele Verfassungen auf dieser Welt wurden nicht vom Volke beschlossen.
Gruß JoeSachse
Das Leben ist viel zu kurz, um schlechten Wein zu trinken. (Goethe)
#157 von
altberlin
(
gelöscht
)
, 14.05.2011 18:10
Eine deutsche Verfassung ist nie in freier Entscheidung vom Volk gebilligt worden, das GG ist vom Parlament automatisch zur Verfassung erklärt worden. Mit dem gleichen "Hauch von Demokratie", wie unsere Volksvertreter stets ihren Wählerauftrag erfüllen oder auch nicht. Warom gab es keine Abstimmung ? Es wäre der beste Demokratiebeweis gewesen.
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Sinnlos ist ein Leben ohne Sinn für Unsinn (unbekannt)
Altberlin, ich stimme Dir da vollkommen zu. Ich würde auch begrüßen, wenn wir mehr direkte Demokratie hätten, wenn grundlegende Dinge wie die EU-Verfassung (die ja gerade nicht mehr so heisst) oder Grundgesetzänderungen durch das Volk legitimiert werden müssen. Trotzdem ist meiner Meinung nach das Grundgesetz unsere aktuelle Verfassung, und die vielen Fälle, in denen dieses Gesetz gegen die Politik durch das Bundesverfassungsgesetz verteidigt werden musste sind für mich ein Hinweis, dass dieses Grundgesetz gut und wichtig ist (auf wenn ich durchaus Änderungen und Verbesserungen wünsche). Die von mir zitierte Doktorarbeit beschäftigt sich damit, wie dieses Grundgesetz vor Veränderungen geschützt wurde, die Macher hatten kein Vertrauen in das deutsche Volk, denn dieses hatte 1933 Hindenburg und damit Hitler an die Macht gebracht.
Gruß JoeSachse
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Tja Altberlin, das ist ja irgendwie paradox. Der Unrechtsstaat hat seine Verfassung damals vom Volk legitimieren lassen. Somit waren auch die Bedingungen für eine Verfassung unter rechtssaatlichen Regeln erfüllt. Ausgerechnet der Möchtegernrechsstaat hat bis heute kein Interesse daran diese Bedingungen zu erfüllen. Wann dürfen wir als sogenannter Soverän endlich eine Verfassung wählen die dem ganzen deutschen Volk zur Abstimmung vorgelegt wird? Joe, das GG wird nur als Verfaasung bezeichnet, weil es in anderen Ländern eine gibt. Wie schon erwähnt, es war nur als Provisorium gedacht. Vielleicht war das auch der Grund warum damals das westdeutsche Volk nicht gefragt wurde. Das bezweifle ich zwar, aber will es denen damals zu gute halten.
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